Nö ROG 1976: § 14 Abs 2 (Flächenwidmungsplan; Wohndichteklassen; Prüfung der Einhaltung nicht anhand eines einzelnen Grundstücks, sondern für ein Siedlungsgebiet)
§ 16 Abs 4 (Aufschließungszonen; Sicherung einer geordneten Siedlungsentwicklung)
§ 22 (Raumordnungsprogramm, Änderung, Voraussetzungen; Freigabeverordnung für Aufschließungszone ist keine Änderung des Raumordnungsprogramms)