Tir BauO: § 22 Abs 1 (anzeigepflichtige Vorhaben; überdachtes Holzlager, Erweiterung einer Terrasse)
§ 22 Abs 2 (ebenso, anzuschließende Unterlagen; Verbesserungsauftrag, Nichterfüllung; Zurückweisung der Anzeige)
§ 22 Abs 3 (Prüfung durch Behörde, Widerspruch zum Gesetz, Untersagung; Untersagung durch die Behörde nach Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrages)