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VwGH 21. 9. 2010, 2008/11/0008 (Zivildienst)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/492ZfV 2011, 315 Heft 2 v. 5.5.2011

VerpflegungsV: § 4 Abs 2 Z 2 (Soweit dem Rechtsträger die Naturalverpflegung nicht möglich ist, kann er von dem in Abs 1 genannten Betrag bis zu 10 % in Abzug bringen bei überwiegender Heranziehung zu Tätigkeiten, die mit geringer körperlicher Belastung verbunden sind)

VwGH 21. 9. 2010, 2008/11/0008

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