ZDG idF BGBl I 2009/5: § 1 Abs 4 (mit Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wird der Wehrpflichtige von der Wehrpflicht befreit und zivildienstpflichtig)
WehrG 2001 idF BGBl I 2009/85: § 24 Abs 1 (Einberufung zum Präsenzdienst; für die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbefehles stellt die Erlassung des Einberufungsbefehles und nicht seine Approbation den maßgeblichen Zeitpunkt dar; Zeitpunkt der Zustellung entscheidend)