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VwGH 21. 9. 2010, 2010/11/0042 (Zivildienst)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/493ZfV 2011, 315 Heft 2 v. 5.5.2011

ZDG idF BGBl I 2009/5: § 1 Abs 4 (mit Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wird der Wehrpflichtige von der Wehrpflicht befreit und zivildienstpflichtig)

WehrG 2001 idF BGBl I 2009/85: § 24 Abs 1 (Einberufung zum Präsenzdienst; für die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbefehles stellt die Erlassung des Einberufungsbefehles und nicht seine Approbation den maßgeblichen Zeitpunkt dar; Zeitpunkt der Zustellung entscheidend)

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