VerpflegungsV: § 2 (der Rechtsträger einer Einrichtung kommt seiner Verpflichtung zur angemessenen Verpflegung von Zivildienstleistenden gem § 28 Abs 1 ZDG nach, indem er täglich Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit (Naturalverpflegung) zur Verfügung stellt)
§ 5 Abs 1 Z 1 (Abgeltung der Verpflegungskosten, soweit dem Rechtsträger die Bereitstellung einzelner Mahlzeiten nicht möglich ist; hier: Betriebsküche geschlossen)