VerpflegungsV: § 4 Abs 1 (soweit dem Rechtsträger die Naturalverpflegung nicht möglich ist, hat dieser dem Zivildienstleistenden einen Betrag von € 13,60 abzugelten; hier: Minderung des der Verpflegung gewidmeten Pauschalbetrages, da in diesem Betrag ein Reinigungskostenanteil enthalten war)
VwGH 21. 9. 2010, 2007/11/0254