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VwGH 21. 9. 2010, 2007/11/0244 (Zivildienst)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/488ZfV 2011, 313 Heft 2 v. 5.5.2011

VerpflegungsV: § 4 Abs 2 Z 2 (soweit dem Rechtsträger die Naturalverpflegung nicht möglich ist, kann er von dem in Abs 1 genannten Betrag bis zu 10 % in Abzug bringen bei überwiegender Heranziehung zu Tätigkeiten, die mit geringer körperlicher Belastung verbunden sind; Feststellung der tatsächlich verrichteten Tätigkeiten erforderlich)

VwGH 21. 9. 2010, 2007/11/0244

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