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VwGH 21. 9. 2010, 2007/11/0237 (Zivildienst)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/487ZfV 2011, 312 Heft 2 v. 5.5.2011

VerpflegungsV: § 4 Abs 2 Z 1 (soweit dem Rechtsträger die Naturalverpflegung nicht möglich ist, kann er von dem in Abs 1 genannten Betrag 15 % in Abzug bringen bei Dienstverrichtung an einem gleichbleibenden Dienstort)

§ 4 Abs 2 Z 2 (ebenso; bis zu 10 % Abzug bei überwiegender Heranziehung zu Tätigkeiten, die mit geringer körperlicher Belastung verbunden sind)

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