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VwGH 30. 9. 2010, 2009/07/0001 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/480ZfV 2011, 308 Heft 2 v. 5.5.2011

WRG 1959: § 12 Abs 1 (Maß und Art der zu bewilligenden Wasserbenutzung sind derart zu bestimmen, dass das öffentliche Interesse nicht beeinträchtigt und bestehende Rechte nicht verletzt werden)

§ 12 Abs 2 (bestehende Rechte iSd Abs 1; Begriff)

§ 102 Abs 1 lit b (Parteistellung; ua diejenigen, deren Rechte (§ 12 Abs 2) sonst berührt werden; mögliche Beeinträchtigung reicht aus)

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