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VwGH 30. 9. 2010, 2008/07/0180 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/479ZfV 2011, 306 Heft 2 v. 5.5.2011

WRG 1959: § 56 (vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt sind bewilligungspflichtig; Voraussetzungen; hier: Probebohrungen und Pumpversuch)

Seite 306


§ 137 Abs 1 Z 6 (Straftatbestand; strafbarer Täter ist jede Person, die einen nach § 56 bewilligungspflichtigen vorübergehenden Eingriff in den Wasserhaushalt vornimmt oder durch andere Personen vornehmen lässt)

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