WRG 1959: § 111 Abs 4 (die erforderliche Dienstbarkeit im Sinne des § 63 lit b ist als eingeräumt anzusehen, wenn sich im Verfahren ergeben hat, dass ua die bewilligte Anlage fremden Grund in einem für den Betroffenen unerheblichen Ausmaß in Anspruch nimmt und noch weitere Voraussetzungen erfüllt sind)
VwGH 30. 9. 2010, 2008/07/0160