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VwGH 30. 9. 2010, 2007/07/0108 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/477ZfV 2011, 305 Heft 2 v. 5.5.2011

WRG 1959: § 39 Abs 1 (der Eigentümer eines Grundstückes darf den natürlichen Abfluss der darauf sich ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum Nachteile des unteren Grundstückes nicht willkürlich ändern)

§ 138 Abs 1 (Beseitigungsauftrag für eigenmächtig vorgenommene Neuerungen; Voraussetzungen)

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