Vlbg BauG: § 6 (Mindestabstände)
§ 7 Abs 1 (ebenso, Ausnahmen; Zustimmung des betroffenen Nachbarn; keine grundsätzliche Zustimmung, Zustimmung nur zu konkretem Projekt)
AVG: § 42 Abs 3 (sogenannte Quasiwiedereinsetzung im Falle der Hinderung, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, kein Verschulden oder nur minderer Grad des Versehens; Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, längstens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung; Ermittlungs- und Begründungspflicht der Behörde; ärztliches Attest, das auf Wegfall des Hindernisses mehr als 14 Tage vor Antragstellung hinweist)