Stmk BauG: § 40 Abs 2 (Anlagen und Feuerstätten, die als rechtmäßig gelten; zwischen 1. 1. 1969 und 31. 12. 1984 errichtet, zum Zeitpunkt der Errichtung bewilligungsfähig; im Anwendungsbereich der Norm Ausschluss der Anwendung der Rechtsprechung zum vermuteten Konsens; Fiktion wirkt selbst bei nachgewiesener Nichterteilung der Bewilligung)
VwGH 17. 8. 2010, 2010/06/0109