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VwGH 17. 8. 2010, 2009/06/0201 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/309ZfV 2011, 232 Heft 2 v. 5.5.2011

Stmk BauG: § 13 Abs 1 (Abstände von Gebäuden; so viele Meter wie Anzahl der Geschoße vermehrt um vier; nur rechtmäßiger Bestand zu berücksichtigen; Anwendung dieses Grundsatzes bei konsenslos errichteten Bauten im Falle der nachträglichen Antragstellung auf Genehmigung; Abstellen auf allfällige sonstige Versagungsgründe, sind keine gegeben, sind von zwei ursprünglich nicht konsentierten Gebäuden, die den Abstand nicht einhalten, beide nicht konsensfähig)

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