Nö BauO: § 20 Abs 1 Z 6 (Baubewilligung, Antrag, Vorprüfung; Widerspruch zu einem der genannten Gesetze, Abweisung; Fehlen eines Abweisungsgrund, Anspruch auf Erteilung der Bewilligung; Antrag auf Verlängerung einer befristeten Baubewilligung, als Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung zu prüfen; Gesetz sieht Verlängerung einer Baubewilligung nicht vor)