Bgld BauG: § 18 Abs 10 (Baubewilligung, keine Verletzung der in § 3 genannten baupolizeilichen Interessen; Erteilung der Bewilligung)
§ 21 Abs 4 (Parteien, Nachbarn, Einwendungen; Erkennen über die Einwendung, ggf Versagung der Baubewilligung; Vorschreibung von verkürzten Öffnungszeiten für gewerberechtlich zulässigen Gastgarten)