Stmk BauG: § 40 Abs 2 (Fiktion der Rechtmäßigkeit; bauliche Anlage zwischen 1. 1. 1969 und 31. 12 1984, zum Zeitpunkt der Errichtung bewilligungsfähig; Fußballplatz, keine Berücksichtigung von allenfalls nach dem Veranstaltungsgesetz abgehaltenen Veranstaltungen bei der baurechtlichen Beurteilung)