Bgld BauG: § 8 Abs 1 (Grundstück im Bauland, Grundfläche, die für Aufschließung oder Verbreiterung bestehender öffentlicher Verkehrsfläche benötigt, Abtretungsverpflichtung)
§ 8 Abs 2 (ebenso, Umfang)
§ 8 Abs 3 (Entstehen der Verpflichtung, mit dem Beschluss des Gemeinderats; Begründung, ob Grundflächen benötigt werden; Fehlen dieser Begründung; Verbreiterung einer Verkehrsfläche, Fehlen der Begründung, keine Abtretungsverpflichtung)