Oö BauO: § 25 Abs 1 (anzeigepflichtige Vorhaben; Windkraftanlage)
§ 25a Abs 1 (ebenso; Untersagung der Ausführung mit Bescheid; Wirkung des Bescheids auch für in unmittelbarer Nähe errichtete Anlage)
§ 49 (bauliche Anlage, Ausführung ohne Baubewilligung; Auftrag, Baubewilligung zu beantragen oder die Anlage zu beseitigen; Errichtung einer nach § 25a rechtskräftig untersagten Anlage an anderer Stelle als die ursprünglich angezeigte Anlage)