ApG: § 10 Abs 1 Z 2 (Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke)
§ 10 Abs 2 Z 1 idF BGBl I 2001/16 (Nichtbestehen eines Bedarfes; Bestehen einer ärztlichen Hausapotheke innerhalb des Umkreises von 4 Straßenkilometern und weniger als 5500 von der neuen öffentlichen Apotheke zu versorgende Personen)