ALSAG: § 10 Abs 1 (Feststellungsbescheid, ob eine Sache Abfall ist [Z 1] und ob eine Sache dem Altlastenbeitrag unterliegt [Z 2])
§ 10 Abs 2 (unverzügliche Übermittlung des Bescheides an BMLFUW; Bescheid gem Abs 1 kann vom BMLFUW innerhalb von sechs Wochen nach Einlangen abgeändert oder aufgehoben werden; Voraussetzungen)