AsylGHG: § 23 (AsylGH, Verfahren, Anwendung des AVG; Zurückweisung eines Antrages auf Verfahrenshilfe)
AsylGH 30. 11. 2010, S17 415645-1/2010
Der AsylGH hat gem § 23 AsylGHG idR das AVG mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Begriffs "Berufung" der Begriff "Beschwerde" tritt; es gilt demnach eine zweiwöchige Beschwerdefrist und existiert das Instrument der Verfahrenshilfe nicht. Diese Rechtsansicht entspricht der Rsp des VfGH zur Frage eines Anspruches des Asylwerbers auf unentgeltliche Beigabe eines Rechtsanwaltes im Verfahren vor dem AsylGH.