VStG: § 9 Abs 7 (Haftung juristischer Personen für die über ihr Vertretungsorgan verhängten Geldstrafen; mangelnde Berufungslegitimation der Gesellschaft bei fehlendem Haftungsausspruch)
VwGH 1. 7. 2010, 2008/09/0377, 2008/09/0380
VStG: § 9 Abs 7 (Haftung juristischer Personen für die über ihr Vertretungsorgan verhängten Geldstrafen; mangelnde Berufungslegitimation der Gesellschaft bei fehlendem Haftungsausspruch)
VwGH 1. 7. 2010, 2008/09/0377, 2008/09/0380