VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsanwalt; Versehen bei der Postaufgabe durch Kanzleipartner)
VwGH 30. 6. 2010, 2010/08/0135
Der Kanzleipartner der Rechtsvertreterin der Antragstellerin, der die Ausgangspost zum Postamt brachte, hat beim Einpacken der Post in seinen Aktenkoffer das Kuvert mit der Beschwerde irrtümlich übersehen. Nach der mit dem Antrag vorgelegten eidesstättigen Erklärung dieses Kanzleipartners könne er sich dies nur damit erklären, dass die Beschwerde im Postausgangsfach zuunterst gelegen sei und er sich "vergriffen" habe; dies sei ihm bislang noch nie passiert.