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VwGH 25. 6. 2010, 2009/02/0156 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturStrafvollzugZfV 2011/152ZfV 2011, 113 Heft 1 v. 7.3.2011

VStG: § 51h Abs 4 (mündliche Verhandlung; sofortige Bescheidverkündung; kein Erfordernis bei mehreren Sachverständigengutachten und umfangreichen Beweisergebnissen)

VwGH 25. 6. 2010, 2009/02/0156

Zwar ist gem § 51h Abs 4 VStG der Spruch des B und seine wesentliche Begründung nach Möglichkeit sofort zu beschließen und zu verkünden; diese Verpflichtung entfiel jedoch im ggstl Fall im Hinblick auf das Vorliegen dreier Sachverständigengutachten und sonstiger umfangreicher Beweisergebnisse (VwGH 28. 6. 2002, 2002/02/0092 = ZfVB 2003/1374).

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