StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; situationsbezogenes Verhalten des Probanden; zulässige Bejahung der Zurechnungsfähigkeit)
VwGH 25. 6. 2010, 2009/02/0240
Nach der Rsp des VwGH ist es schon aufgrund eines situationsbezogenen Verhaltens eines Probanden entbehrlich, ein ärztliches Sachverständigengutachten über die Zurechnungsfähigkeit einzuholen und deshalb zulässig, diese zu bejahen (VwGH 21. 9. 2006, 2006/02/0196 = ZfVB 2007/1615; 20. 3. 2009, 2008/02/0084 = ZfVB 2009/1892).