StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; Verdacht des Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand ausreichend)
VwGH 28. 7. 2010, 2009/02/0284
Nach der stRsp des VwGH zu § 5 Abs 2 zweiter Satz StVO, reicht der bloße "Verdacht", der Aufgeforderte habe ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt, aus. Der Verdacht muss sich demnach einerseits auf die Alkoholisierung und andererseits auf das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand beziehen (VwGH 20. 3. 2009, 2008/02/0035 = ZfV 2009/1866).