NÖ BienenzuchtG: § 1 Abs 7 idF LGBl 6320-1 (Reinzuchtbelegstelle; Begriff)
§ 1 Abs 9 idF LGBl 6320-3 (Reinzuchtbelegstelle; Begriff)
§ 9 Abs 2 idF LGBl 6320-3 (Bewilligungen sind bei Wegfall der Voraussetzungen zu widerrufen; Fehlen einer Bewilligungsvoraussetzung, die auch im Zeitpunkt der Bewilligung nicht gegeben war, stellt keinen Widerrufsgrund dar)