LMSVG: § 3 Z 8 (kosmetische Mittel, Begriff; für die äußerliche Berührung bestimmter angeführter Körperteile bestimmt mit dem Zweck zu reinigen, parfümieren, schützen oder in gutem Zustand zu halten)
ArzneimittelG - AMG: § 1 Abs 1 Z 1 (Arzneimittel, Begriff; nach objektiver oder subjektiver Zweckbestimmung zur Hervorrufung der in Z 1 bis 5 aufgezählten Wirkungen bestimmter Stoffe und Zubereitungen)