FSG: § 24 Abs 4 idF BGBl I 2009/93 (bei Bedenken, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, ist ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gem § 8 FSG einzuholen; begründete Bedenken erforderlich; hier: hoher Alkoholkonsum, jedoch ohne gleichzeitiges Vorliegen von Anhaltspunkten für Alkoholabhängigkeit)
VwGH 22. 6. 2010, 2010/11/0076