Im Rahmen der Reihe Manzsche bzw Manz Große Ausgabe der Österreichischen Gesetze haben 1961 Leopold Werner und Hans R. Klecatsky als Band 1 unter folgendem Titel die Gesetzesausgabe "Das österreichische Bundesverfassungsrecht samt Staatsverträgen bundesverfassungsrechtlichen Charakters, Ausführungs- und Nebenvorschriften, verweisenden und erläuternden Anmerkungen und einer Übersicht der Rechtsprechung des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes" herausgegeben (MGA 1). Diese Edition wurde jenen Ansprüchen gerecht, wie man sie an die großen, weiter zurückreichenden ABGB-Ausgaben, ohne enttäuscht zu werden, stellen durfte. Werner/Klecatskys Ausgabe des Bundesverfassungsrechts wurde im selben Umfang nur mehr einmal, und zwar von Klecatsky allein 1973 neu aufgelegt. 1982 entschloss sich Klecatsky, nunmehr zusammen mit Siegbert Morscher (siehe S VIII f dieser Auflage), "das VwGG 1965, die GO des VwGH, das VfGG 1953 sowie die GO des VfGH nicht mehr zum Abdruck zu bringen", sondern diesen Bereich einschließlich der Verfahrensregeln der EKMR und des EGMR einem eigenen von Klecatsky und Theo Öhlinger edierten Band der MGA vorzubehalten. Dieser erschien 1984 als MGA 1a "Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts". Der Klecatsky/Öhlinger wurde nur mehr hinsichtlich der Verfassungsgerichtsbarkeit (nicht auch der MRK und der Straßburger Menschenrechtsjudikatur) an die Entwicklung angepasst: Öhlinger besorgte 2001 zusammen mit Martin Hiesel die Herausgabe. Der Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit ist somit im Rahmen der MGA ebenso wie das "allgemeine" Bundesverfassungsrecht durch keine Neuauflage betreut. Lediglich hinsichtlich der Verfassungsgerichtsbarkeit findet das auf Werner und Klecatsky zurückgehende Werk eine Fortführung bis in unsere Tage: Gerhart Holzinger und Martin Hiesel haben 2009 den gegenständlichen MGA Band 1a in "3., völlig überarbeitete(r) Auflage" herausgebracht.