Aus Anlass der Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 wurde von Theodor Thanner erstmals ein eigener Kurzkommentar zum BundespräsidentenwahlG 1971 vorgelegt. Der Kommentar enthält neben dem Gesetzestext des BundespräsidentenwahlG jene Bestimmungen der Nationalratswahlordnung, auf die verwiesen wird (S 11133), durch deren unmittelbares Anführen zur jeweiligen Bestimmung des BundespräsidentenwahlG eine Beschäftigung mit der Materie entsprechend erleichtert wird.