Am 1. Juli 2010 feierte der AsylGH sein zweijähriges Bestehen. Schon zu Beginn stand er im Schatten enttäuschter Erwartungen: Viele hatten auf einen großen Reformwurf gehofft, nämlich die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Durchringen konnte sich der Verfassungsgesetzgeber letztlich dann doch nur zur Einführung des AsylGH.