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VfGH 14. 12. 2009, B 317/09 (Hochschulwesen)

JudikaturVfGHZfV 2010/1893ZfV 2010, 1113 Heft 6 v. 5.1.2011

UOG 2002: § 51 Abs 2 Z 18 (Ergänzungsprüfungen; Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Universitätsreife oder für Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache oder der körperlich-motorischen Eignung)

§ 51 Abs 2 Z 19 (Begriffsbestimmungen; Zulassungsprüfungen; Prüfungen zum Nachweis der künstlerischen Eignung für künstlerische Studien)

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