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VfGH 23. 2. 2010, B 1897/08 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVfGHZfV 2010/1851ZfV 2010, 1094 Heft 6 v. 5.1.2011

ÄrzteG 1998: § 91 Abs 4 (Kammerumlage; nähere Regelungen sind in der Umlagenordnung vorzusehen)

§ 91 Abs 4 idF BGBl I 2004/179 (ebenso; letzter Satz wird angefügt; dieser sieht Möglichkeit eines einmaligen Säumniszuschlages vor und tritt am 31. 12. 2004 in Kraft)

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