VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz(vermutetes Verschulden, fehlendes Kontrollsystem)
§ 9 Abs 1 (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei juristischen Personen)
§ 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, Tatumschreibung; fehlende Konkretisierung der Verantwortlichkeit als Vertretungsorgan, fehlender Sitz des Vereines)