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VwGH 23. 4. 2010, 2008/02/0416 (Veranstaltungswesen)

JudikaturVwGHZfV 2010/1770ZfV 2010, 1060 Heft 6 v. 5.1.2011

NÖ VeranstaltungsG: § 1 Abs 1 (Anwendungsbereich; öffentliche Veranstaltungen; Feuerwehrfest)

§ 1 Abs 4 Z 1 (Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes; Veranstaltungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches; keine; freiwillige Feuerwehren; Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzbereitschaft)

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