B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bei Anfechtung von Umständen des Schubhaftvollzuges bzw Vorkommnissen während des Schubhaftvollzuges handelt es sich um Maßnahmebeschwerde)
FPG: § 82 (Schubhaftbeschwerde an den UVS; ist Haftbeschwerde, die auf die Prüfung der Zulässigkeit der Fortdauer der Haft gerichtet ist; keine Prüfung der Modalitäten der Haft)