TierschutzG: § 13 (Grundsätze der Tierhaltung; Hummerhaltung in Aquarien ohne Bodengrund und ausreichende Rückzugsmöglichkeit; Geltung auch bei Qualifikation als Lebensmittel)
§ 16 (Bewegungsfreiheit; Hummerhaltung in Aquarien mit zusammengebundenen Scheren)