Oö StrG 1991: § 3 Abs 1 (Gemeindestraßen; Zuständigkeit des Bürgermeisters, in Städten mit eigenem Statut des Magistrats; Feststellungsbegehren betreffend Nichtöffentlichkeit einer Straße; Zurückweisung durch eine unzuständige Behörde, keine Weiterleitung nach § 6 AVG)