B-VG: Art 131 Abs 2 (Amtsbeschwerden vor dem VwGH, Ermächtigung durch den Gesetzgeber)
DSG 2000: § 31 Abs 2 idF BGBl I 2009/133 (Datenschutzkommission, Zuständigkeit; Beschwerden betreffend Geheimhaltung, Richtigstellung oder Löschung, sofern sich der Ausspruch nicht gegen ein Organ im Dienste der Gesetzgebung oder der Gerichtsbarkeit richtet)