RGV: § 73 (Teilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen im Dienst- und Wohnort, kein Reisegebührenanspruch; Dienstverrichtung bei Zollstelle zwecks Kenntniserlangung durch Abfertigung in der Praxis)
GehG: § 13a (Übergenüsse, Rückersatz; fehlende Gutgläubigkeit)