Oö AbwasserentsorgungsG: § 13 Abs 1 (Anschlusspflicht, Ausnahmen; Nachweis der Ausbringung der anfallenden Abwässer auf geeignete selbstbewirtschaftete Ausbringungsflächen; Anwendung auch im Fall der Verpachtung)
VwGH 13. 4. 2010, 2008/05/0001
1. Die belBeh hat das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes allein deshalb verneint, weil die Ausbringungsflächen nicht "selbstbewirtschaftet" sind. Zur Frage, ob im gegebenen Zusammenhang tatsächlich eine derart restriktive Interpretation geboten ist, wie sie von der belBeh vorgenommen wurde, ist zunächst auf die Gesetzesmaterialien zu verweisen. Im Bericht des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Blg 997/2001 Oö LT, 25. GP, wird zu § 13 ausgeführt: