Tir BauO: § 2 Abs 8 (Zubau, Begriff; Vergrößerung eines Gebäudes durch Herstellung neuer oder Erweiterung bestehender Räume; Änderung der Dachform)
§ 6 Abs 1 (Abstände, Berechnung; vom Gelände nach der Bauführung bei Veränderung des Geländeniveaus durch die Bauführung)