Wr BauO: § 69 Abs 1 lit 1 idF vor LGBl 2009/25 (Bewilligung unwesentlicher Abweichungen vom Bebauungsplan)
§ 69 Abs 2 (ebenso, Voraussetzungen; deutliche Überschreitung der Höhe ohne dass Rücksichten des Stadtbildes die Überschreitung erforderten keine unwesentliche Abweichung)