VVG: § 4 (Vollstreckung bei vertretbaren Leistungen)
§ 5 Abs 1 (Vollstreckung der Verpflichtung zu einer Duldung oder Unterlassung oder einer unvertretbaren Leistung, Zwangsstrafen; angeordnete Betriebsschließung nach § 56a GücksspielG; Zurechenbarkeit des Betriebes im Titelverfahren zu klären)