ParteienG: § 2 Abs 1 (Förderungsmittel des Bundes für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit auf Verlangen; kein Bescheidabspruch)
VwGH 25. 3. 2010, 2009/04/0109
Mit dem angef B wurde der Antrag der bf Partei auf Zuerkennung und Auszahlung einer anteiligen Parteienförderung für das vierte Quartal des Jahres 2006 gem § 56 AVG iVm § 2 Abs 1 ParteienG, zurückgewiesen.