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VwGH 18. 3. 2010, 2007/07/0113, 0114 (Wasserrecht)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1484ZfV 2010, 885 Heft 5 v. 29.10.2010

WRG 1959: § 10 Abs 1 (der Grundeigentümer bedarf zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der WasserrechtsBeh, wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht; Begriff "Haus- und Wirtschaftsbedarf"; hier: Wasserentnahme im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung einer Stadt)

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