AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel, Verbesserungsauftrag; Fehlen eines Nachweises; Zustimmung des Eigentümers zu einem Baugesuch; Vorlage einer Erklärung der "Hausinhabung"; mangels Nachweises der Zustimmung Zurückweisung)
Wr BauO: § 63 Abs 1 lit c (Einreichunterlagen; Zustimmung des Eigentümers bzw aller Miteigentümer; Verbesserungsauftrag nach § 13 AVG, Vorlage nicht einer Erklärung der Grundeigentümer sondern der "Hausinhabung")